dann sollten diese Leistungsbegrenzungen oder Ausschlüsse nicht in Ihrer Police stehen:
- Ausschluss oder nur sehr geringe Leistungen bereits bei Grobfahrlässigkeit.
- Sturmschäden sind erst ab einer Windstärke von 8 und größer versichert.
- reine Leitungswasserschäden/-austritt, kein Regenwasser, keine Überschwemmungen (Überschwemmungen sind nur über Zusatzbaustein "weitere Elementargefahren" versicherbar).
- Abwasserrohre sind nur innerhalb des Gebäudes versichert usw.
(Auszug herkömmlicher Standardkonzepte-
Einzelgefahrendeckung - VGB)
Das Bedingungswerk einer
Allgefahren Deckung
dagegen, überzeugt durch maximale Transparenz bei maximalem Versicherungsschutz
ohne
„Wenn“ und „Aber“.