Impressum

Werner Endres IMMOBILIEN

Versicherungs- und Immobilienmakler

 

Verantwortlich:


Werner Endres
Flurstraße 2
86477 Adelsried

Kontakt:
Telefon: +49 8294 3239955
Telefax: +49 8294 3239951

mobil:    +49 162 2671202
E-Mail: info@endres-finanz.de

E-Mail: info@immo-endres.de

 

USt-IdNr.: DE226848423

Tätigkeit:

 

Versicherungsmakler, Bundesrepublik Deutschland

 

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,

Max-Joseph-Straße 2, 80333 München,( www.ihk-muenchen.de )

Die Eintragung im Vermittlerregister (www.vermittlerregister.info) kann unter folgender Registrierungs-Nummer abgerufen werden: D-DQSB-BCFXH-97.

 

 

Immobilienmakler

 

Erlaubnis nach §34c Gewerbeordnung, Aufsichtsbehörde:
Landratsamt Augsburg, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg

 

 

Zuständige Berufskammer:

Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern,

Max-Joseph-Straße 2, 80333 München,( www.ihk-muenchen.de )

 

Berufsrechtliche Regelungen:

- §34d Gewerbeordnung (GewO)

- §§59 - 68 Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)

- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und-beratung (VersVermV)

 

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der Juris GmbH betriebene Homepage

www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

 

Gemeinsame Registerstelle nach § 11 a Abs. 1 GewO und Eintragung im Vermittlerregister.

 

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.

Breite Straße 29

10178 Berlin

Telefon: 0-180-600-58-50

(0,20 €/Anruf aus dem Festnetz, höchstens 0,60 €/Anruf aus Mobilfunknetzen)

 

Abhängigkeit über Beteiligungen.

 

Werner Endres IMMOBILIEN (Versicherungs- und Immobilienmakler) besitzt weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen von Versicherungsunternehmen eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital von Werner Endres IMMOBILIEN.

 

Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung sind:

  • Versicherungsombudsmann e.V
    Postfach 080632, 10006 Berlin
     
  • Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung
    Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
     
  • Ombudsmann der privaten Bausparkassen
    Postfach 30 30 79, 10730 Berlin

 

Bilderquelle: www.shutterstock.com

 

 

Haftungsausschluss:

 

Keine kostenpflichtige Abmahnung ohne vorherigen Kontaktaufnahme:


Bei mutmaßlichen Copyright-Verletztungen auf www.immo-endres.de bitten wir Sie unverzüglich Kontakt mit uns aufzunehmen, um Abhilfe zu schaffen. Sollten Ihrer Meinung nach noch andere Abmahngründe vorliegen bitten wir hiermit auch höflichst um Kontaktaufnahme damit das Problem auf unserer Seite auch behoben werden kann.
Sofern Sie dennoch, ohne vorherige Kontaktaufnahme mit uns, kostenpflichtige Abmahnungen an uns erlassen, werden wir diese vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls auch eine Gegenklage gegen Sie wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen prüfen. Es werden Ihnen dann auch unsere Aufwände für Arbeitszeit und Rechtsberatung in Rechnung gestellt.


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AGB

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Werner Endres IMMOBILIEN.

(Versicherungs- und Immobilienmakler)

                                 § 1 Weitergabe Verbot (Immobilien):

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise (Immobilienvermittlung) des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Information weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

 

                                  § 2 Maklerprovision (Immobilien):

Die Maklerprovision ist bei Vertragsabschluss fällig.

                                  § 3 Doppeltätigkeit (Immobilien):

Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

                                  § 4 Eigentümerangaben (Immobilien):

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

                                  § 5  Versicherungsmaklerbereich:

Unsere AGB`s enstsprechen innerhalb der Versicherungsvermittlung unserem Maklerauftrag. Der Maklerauftrag kommt mittels Unterschrift des Mandanten (Versicherungskunden) und des Maklers zustande.

                                  § 6 Provision des Maklers (Versicherungsbereich)

Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherer entstehen dem Mandanten keine weiteren Kosten für die Vermittlungtätigkeit des Maklers. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Verwaltungstätigkeitd des Maklers trägt der Versicherer im Rahmen der Courtagevereinbarungen.


                                  § 7 Haftungsbegrenzung:

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.(Im Versicherungsbereich wird dies noch im Rahmen der Maklervereinbarung/Mandanten geregelt).

                                  § 8 Verjährung:

Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre (Im Versicherungsbereich lt. Makler-/Mandantenvereinbarung). Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

                                  § 9 Gerichtsstand:

Sind Makler und Kunde (Mandant) Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.

                                  § 10 Salvatorische Klausel:

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Diese gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam.
Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Kontakt

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Immobilienmakler (IHK)

Immobilien- und   Grundstücksbewertung(IHK)

Fachberater f. Finanzdl.(IHK)

Versicherungsfachm. (BWV)

 

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